Für Unternehmen

Frau Rechtsanwältin Wrede ist sowohl rechtsgestaltend mit der Abfassung von Verträgen, Gestaltungserklärungen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen als auch mit der Prozessvertretung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vor sämtlichen Arbeitsgerichten in der Bundesrepublik vertraut. Sie verfügt über Prozesserfahrung in sämtlichen Instanzen und vielen Landesarbeitsgerichten in Deutschland. Zu ihren Mandanten, die sie ständig arbeitsrechtlich berät, zählen kleinere und mittlere Unternehmen wie auch Aktiengesellschaften.

Unternehmen haben mit ständig veränderten gesetzlichen Regelungen und Verordnungen umzugehen. Dieser Prozess kann häufig innerbetrieblich nicht allein im erforderlichen Umfang geleistet werden. Der Umfang der Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsräten wirft schon angesichts der sich täglich entwickelnden Rechtsprechung im Arbeitsrecht viele Fragen auf. In der arbeitsrechtlichen Begleitung von Unternehmen ist Frau Rechtsanwältin Wrede sehr erfahren.

 

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