Für Vorstände und Geschäftsführer

Von der Beratung beim Abschluss von Dienstverträgen mit Organvertretern über Fragen der Haftung von Organvertretern oder der Bindung an Gesellschafterweisungen bis hin zur Aufhebung von Geschäftsführer- oder Vorstandsverträgen ist Frau Rechtsanwältin Wrede mit sämtlichen hierzu entstehenden Rechtsfragen betraut und prozesserfahren. Daneben besteht bei der Umsetzung von Entscheidungen der Gesellschafter oder deren Vertretungsorgane, diesen gegenüber und bei der Führung von Personal häufig Unterstützungsbedarf.

Frau Rechtsanwältin Wrede verfügt über das notwendige Fingerspitzengefühl gepaart mit dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen und ist seit vielen Jahren in der Begleitung von Führungskräften tätig.

Auch durch die Schulung von Vorständen und Geschäftsführern selbst und von auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälten ist Frau Rechtsanwältin Wrede mit vielen Fragestellungen, die Organvertreter betrifft, befasst.

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